AGB

1.   Baustelleneinrichtung und Räumung je nach Aufwand. 
 
2.   Strom und Wasser Bauseits. Allgemein wird Kraftstrom 32 CEKON, 
      32 Amp. benötigt. Bei Bohrdurchmessern bis 150 mm nur Lichtstrom 
      16 Amp. abgesichert. Max. Entfernung der Entnahmestelle 50 m. Für 
      Wasserschäden wird keine Haftung übernommen. 
 
3.   Umsetzen, von Stockwerk zu Stockwerk, oder jeder weiteren Bohr-, 
      Sägestelle außerhalb eines Umkreises von 20 m pauschal je Bohr - 
      Einrichtung  € 23,- , für Wandsäge € 30,- . 
 
4.  Sonderarbeiten und Wartezeiten auf der Baustelle je Arbeitskraft € 50,- . 
 
5.   Schuttabtransporte sind nicht in den Preisen enthalten. 
      Gerüststellung nur bis 2 m Arbeitshöhe . 

6.   Überkopfbohrungen 50 %, Schrägbohrungen 25 % Aufschlag . 
 
7.  Bei Minderungen bis € 300.- Auftragsumfang müssen die Stundensätze 
      je Team einschl. Geräte mit € 65,- veranschlagt werden, zzgl. Bohr 
      bzw. Sägepreise . 
 
8. Bohrpunkte und Sägeschnitte sind vom Auftraggeber 
    Einzumessen und anzuzeichnen. Für Schäden, die sich aus der Lage der
    Bohrpunkte    oder Sägeschnitte ergeben, trägt allein der Auftraggeber
    die volle Haftung . 
 
9. Unsere Preise sind für Werktage gültig. Für Arbeiten an Wochenenden, 
    Feiertagen oder in der Nacht müssen Aufschläge auf den Gesamtbetrag
    zusätzlich in   Rechnung gestellt werden. 
 
10. Stahlzuschlag- Schnittflächenpreise €/ cm²
      Für  Quer – Längsschnitte Größer als 2 cm²  € 0,75,- je cm²
 
Minimumauftragswert:
Kernbohrarbeiten
300,00.-
Wandsägearbeiten
700,00.-   
Fugenschneiden
500,00.-
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt .
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